GRUNDSCHULE
MARKKLEEBERG-WEST

Herzlich willkommen!

Das Gebäude unserer Grundschule wurde 1970 erbaut. Die Einrichtung ist die größte von vier Grundschulen in Markkleeberg. Alle Klassenstufen laufen vierzügig, sodass an der Schule insgesamt 16 Klassen unterrichtet werden. Unser Kollegium besteht aus 23 Lehrerinnen und Lehrern.

Wichtiges

Termine

Unsere Säulen

Fördern und Fordern

Anliegen unseres differenzierenden
Förder- und Fordersystems ist es, gezielt auf die unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Schülerinnen sowie Schüler einzugehen.
Hierzu werden klassenübergreifende Lerngruppen gebildet. Die Gruppenbildung erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen der Fachlehrer, berücksichtigt jedoch auch die Wünsche von Eltern und Kindern.

ISL Französisch

Im Rahmen des „Intensiven Fremdsprachenlernens“ bieten wir das Fach Französisch bereits ab Klasse 1 an.
Die Fremdsprache wird in den Klassen 1/2 mit einer Wochenstunde und ab Klasse 3 fakultativ mit 3 Wochenstunden unterrichtet.
Der spielerische Erstkontakt mit der Fremdsprache und die Begegnung mit landeskundlichen Inhalten steht hierbei im Mittelpunkt.

Geige & Co.

In diesem Rahmen erlernen die Kinder der Klassen 2 bis 4 im Musikunterricht ein Streichinstrument. Sie musizieren zusammen im Orchester und haben gemeinsame Auftritte,
bei denen sie ihr Können unter Beweis stellen. Kinder der zweiten Klassenstufe können in diesem Schuljahr zur Orientierung einen Schnupperkurs belegen.

Informationen

Unterrichtszeiten

Für alle Klassenstufen

1. Stunde

07:30 – 08:15 Uhr

Frühstückspaus

15 Min.

2. Stunde

08:30 – 09:15 Uhr

Hofpause

20 Min.

3. Stunde

09:35 – 10:20 Uhr

4. Stunde

10:30 – 11:15 Uhr

Anschließend in Klassenstufe 1/2

Pause

5 Min.

5. Stunde

11:20 – 12:05 Uhr

Mittagessen

Hort

Anschließend in Klassenstufe 3/4

Mittagspause

60 Min.

5. Stunde

12:15 – 13:00 Uhr

6. Stunde

13:10 – 13:55 Uhr

7. Stunde

14:00 – 14:45 Uhr

Kontakt

Adresse

Rathausstraße 75, 04416 Markkleeberg

Email

Telefon

0341-3580785

Ansprechpartner

Frau Heinrich

Aktuelles

Neuigkeiten

Events

Veranstaltungen

Anstehende Veranstaltungen

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.