GRUNDSCHULE
MARKKLEEBERG-WEST
Herzlich willkommen!
Das Gebäude unserer Grundschule wurde 1970 erbaut. Die Einrichtung ist die größte von vier Grundschulen in Markkleeberg. Alle Klassenstufen laufen vierzügig, sodass an der Schule insgesamt 16 Klassen unterrichtet werden. Unser Kollegium besteht aus 23 Lehrerinnen und Lehrern.
Wichtiges
Termine
Unsere Säulen

Fördern und Fordern
Anliegen unseres differenzierenden
Förder- und Fordersystems ist es, gezielt auf die unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Schülerinnen sowie Schüler einzugehen.
Hierzu werden klassenübergreifende Lerngruppen gebildet. Die Gruppenbildung erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen der Fachlehrer, berücksichtigt jedoch auch die Wünsche von Eltern und Kindern.

ISL Französisch
Im Rahmen des „Intensiven Fremdsprachenlernens“ bieten wir das Fach Französisch bereits ab Klasse 1 an.
Die Fremdsprache wird in den Klassen 1/2 mit einer Wochenstunde und ab Klasse 3 fakultativ mit 3 Wochenstunden unterrichtet.
Der spielerische Erstkontakt mit der Fremdsprache und die Begegnung mit landeskundlichen Inhalten steht hierbei im Mittelpunkt.

Geige & Co.
In diesem Rahmen erlernen die Kinder der Klassen 2 bis 4 im Musikunterricht ein Streichinstrument. Sie musizieren zusammen im Orchester und haben gemeinsame Auftritte,
bei denen sie ihr Können unter Beweis stellen. Kinder der zweiten Klassenstufe können in diesem Schuljahr zur Orientierung einen Schnupperkurs belegen.
Informationen
Unterrichtszeiten
Für alle Klassenstufen
1. Stunde
07:30 – 08:15 Uhr
Frühstückspaus
15 Min.
2. Stunde
08:30 – 09:15 Uhr
Hofpause
20 Min.
3. Stunde
09:35 – 10:20 Uhr
4. Stunde
10:30 – 11:15 Uhr
Anschließend in Klassenstufe 1/2
Pause
5 Min.
5. Stunde
11:20 – 12:05 Uhr
Mittagessen
Hort
Anschließend in Klassenstufe 3/4
Mittagspause
60 Min.
5. Stunde
12:15 – 13:00 Uhr
6. Stunde
13:10 – 13:55 Uhr
7. Stunde
14:00 – 14:45 Uhr
Kontakt
Adresse
Rathausstraße 75, 04416 Markkleeberg
Telefon
0341-3580785
Ansprechpartner
Frau Heinrich
Aktuelles
Neuigkeiten
Osterferien
Vorlesewettbewerb
Events
Veranstaltungen
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.